Mit Recht zufrieden.
… wenn das ehrenamtliche Engagement nicht zur Haftungsfalle wird
„Bürgerschaftliches Engagement hilft wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Integration, Wohlstand sowie stabile demokratische Strukturen auch für die Zukunft zu erhalten und zu verbessern. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen gewinnt die Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft an Bedeutung, denn die öffentliche Hand wird sich wegen der unumgänglichen Haushaltskonsolidierung auf ihre unabweisbar notwendigen Aufgaben konzentrieren müssen.
Es ist daher notwendig, Anreize für die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement zu stärken und bestehende Hindernisse bei der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten abzubauen. (Gesetzesbegründung Quelle BT-Drs 17/11316, S. 8)“ ... so die Erkenntnis des Gesetzgebers, der diese jedoch nicht immer zufriedenstellend mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG) praxistauglich umsetzen konnte. So bleiben viele Fragen offen und Fallstricke nicht nur für Ehrenämtler im Verborgenen.
Ich bin seit Jahrzehnten in Sportvereinen in nahezu allen Funktionen vom Sportler, Übungsleiter, Trainer, Schiedsrichter, diversen Vorstandspositionen, Geschäftsführer sowie Berater tätig und organisiere noch heute leidenschaftlich gerne sportliche Großveranstaltungen. Mein hierdurch erworbenes Know How ist so zu einem Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit geworden.
Nach dem Grundsatz „Gestalten statt Verwalten“ biete ich Vereinen an, sie dabei zu unterstützen, sich mit einer aussagekräftigen Satzung ein eigenes, auf die individuellen Zielsetzungen und Bedürfnisse zugeschnittenes Recht zu geben. Vereinsgründer und Vorstände stehen häufig vor dem Problem, dass sie nicht wissen, welche Formulierungen zu wählen sind und welche rechtlichen Folgen eine Formulierung hat. Auch ist nicht immer ersichtlich, welche gesetzlichen Vorgaben geändert werden können. Bei diesen und den Fragen im Vereinsalltag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Andreas Guntermann |