Mit Recht zufrieden.
... wenn Trennung nicht alle Türen verschließt
"bis das der Tod Euch scheidet" je näher Paare diesem Ziel gekommen sind, desto enger sind die persönlich und wirtschaftlich miteinander verbunden. Nur allzu häufig gerät hierbei in Vergessenheit, dass dieses gemeinsame Ziel zwar nicht erreicht, jedoch gemeinsam gesetzt wurde. Ein "Rosenkrieg" droht sodann die Türen auf Dauer zu verschließen.
Mit dieser Erkenntnis und im Bewusstsein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung stets nur die zweitbeste Lösung sein kann, gleichwohl nicht immer zu vermeiden ist, verstehen wir uns im Familienrecht als Berater, die die Türen zu Kindern und (Ex-) Partner offen halten, so dass Sie dauerhaft mit den Trennungsfolgen mit Recht zufrieden sein können.
Recht(s)-Link(s) - unser Wegweiser durch den Informationsdschungel
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Andreas Guntermann |